Schulgeld

Gültig ab dem Schuljahr 2024 / 2025

Das Schulgeld ist grundsätzlich ein Jahresbetrag. Um aber die Zahlung zu erleichtern, wird es in 10 Teilbeträgen jeweils zum 10. des laufenden Monats (September bis Juni) vorgeschrieben bzw. abgebucht.

Verbandseigene Schüler ( bis 24 Jahre)

Verbandsfremde Schüler ( bis 24 Jahre)

Erwachsene Schüler ( über 24 Jahre)

Mehrkinderrabatt
Wenn drei oder mehr Kinder aus einer Familie Musikunterricht erhalten, wird ein Nachlass von 10% des gesamten Schulgeldes gewährt.


Lastschriftenanzeige / Abbuchungsauftrag
Wir bitten um Erteilung einer Einzugsermächtigung, damit diese Beträge immer pünktlich bezahlt werden.


Schulgeld im Krankheitsfall
Wenn der Unterricht infolge Krankheit des Schülers öfters als zwei Mal hintereinander ausfällt, wird das Schulgeld anteilsmäßig von Beginn der Erkrankung an zurückbezahlt bzw. gutgeschrieben. Dauert die Erkrankung oder Verletzung des Schülers weniger als drei Wochen, so findet keine Gutschrift oder Rückzahlung statt.
Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 33 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen ( z.B. Verhinderung des Lehrers) nicht möglich sein, wird dies bei der Schulgeldabrechnung am Ende des Schuljahres berücksichtigt werden (Monat Juni).

An den gesetzlichen Feiertagen und während der Pflichtschulferien im Zeitraum September bis Juni entfallen die Unterrichtsstunden, wobei eine Honorarkürzung nicht statthaft ist.