Schüler

Allgemeines

Laut den Beschlüssen der NÖ Landesregierung, des NÖ Musikschulplanes und der NÖ Musikschulbeirat zählt ein Schüler als Erwachsener (und zahlt damit einen höheren Tarif für die Unterrichtseinheit), wenn er das 24. Lebensjahr vollendet hat.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden keine Wochenstunden, die im Einzel- und Kleingruppenunterricht von Erwachsenen über 24 Jahre besucht werden, gefördert (Berrechnung für das jeweilige Schuljahr: Am Stichtag 30.10. des jeweiligen Jahres 24 Jahre alt gilt als Erwachsener).

Es gelten grundsätzlich keine Ausnahmen:

Ist aber ein Musikschüler aktiver Musiker in einem Musikverein in einer verbandsangehörigen Gemeinde, so gilt diese Altersgrenze nicht und er kann zu einem etwas niedrigeren Tarif unterrichtet werden.

Schulgeld Tarife

siehe unter Verwaltung – Schulgeld

Schüler im Schuljahr 2022/2023

Im gesamten Gemeindeverband werden mit Subventionsstichtag 30.10.2022 insgesamt 388 Schüler unterrichtet. Zusätzlich werden noch Ensemblestunden, Musiktheoriestunden und Korrepetitionsstunden angeboten. Insgesamt entspricht das einem Unterrichtsvolumen von 214,60 Unterrichtseinheiten. Das Land fördert 207,00 Einheiten zuzüglich Leiterabsetzstunden.