Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist die Versammlung der Vertreter der verbandsangehörigen Gemeinden und gleichzeitig das höchstrangige Gremium innerhalb des Verbandes. Vertreter der Gemeinden sind deren Bürgermeister.

Ihr obliegt im Wesentlichen die Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss, die Erarbeitung und Änderung der Satzung des Verbandes, sowie die Bestellung und Abberufung des Verbandsobmannes bzw. der übrigen Vorstandsmitglieder.