Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsobmann als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Musikschulleiter und je einem Vertreter der verbandsangehörigen Gemeinden (Musikschulverantwortlichen).

Dem Vorstand obliegen die Beschlüsse zur laufenden Verwaltung des Verbandes. Dazu gehören unter anderem die Festsetzung des Schulgeldes, die Organisation der Musikschule, sowie Dienstrechtsangelegenheiten.

Musikschulverantwortliche in den Mitgliedsgemeinden: