Musikschulstatut

Gemäß § 8 Abs. 1 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200, wird folgendes Musikschulstatut erlassen:

§ 1
Name und Sitz der Musikschule

(1) Die Musikschule führt den Namen: Musikschule Groß Gerungs

(2) Die Musikschule hat ihren Sitz in: 3920 Groß Gerungs, Zwettler Straße 96

(3) Schulerhalter: Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs

(4) Art der Musikschule: Standardmusikschule

(5) Folgende Außenstellen von Verbandsgemeinden gehören der oben genannten Musikschule an: Die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Langschlag, Rappottenstein

§ 2
Aufbau, Organisation und pädagogischer Betrieb der Musikschule

(1) Der Schulerhalter wird vertreten durch den Verbandsobmann.

(2) Die Aufnahme von Lehrern erfolgt unter Einbeziehung des Schulleiters, wobei die fachlichen und pädagogischen Fähigkeiten sowie das kulturelle Engagement zu berücksichtigen sind.

(3) Der Schulerhalter hebt von allen Schülern ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein. Die Höhe, allfällige Ermäßigungen oder Erhöhungen des Schulgeldes sowie die Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß § 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.

(4) Konferenzen werden mindestens 2x im Schuljahr abgehalten.

§ 3
Umfang der Ausbildung

(1) Pädagogischer Auftrag der Musikschule ist vor allem die musikalisch-künstlerische Persönlichkeitsentfaltung begabter Kinder und Jugendlicher. Insbesondere ist ausser den – mit dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten an sich verbundenen – Erziehungszielen Freude am aktiven Musizieren zu wecken, das Gemeinschaftsmusizieren zu fördern und die Festigung der charakterlichen Anlagen der Schüler in sittlicher Hinsicht anzustreben.

(2) Im Sinne der §§ 2 und 3 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 vermittelt der Besuch der Musikschule entsprechend der Begabung des jeweiligen Schülers die nötigen musikalischen Grundkenntnisse bzw. Vorkenntnisse, um eine musikverwandte Berufsausbildung bzw. ein musikverwandtes Studium beginnen zu können, und zwar insbesondere:

  • Ausbildung zum Volks- und Hauptschullehrer an einer Pädagogischen Akademie
  • Ausbildung zu Kindergärtner/lnnen und Erzieher/lnnen
  • Studium der „Musikwissenschaften” an Universitäten
  • Studium an einer Universität für Musik und darstellende Kunst
  • an einem Konservatorium (Studienrichtung für Musikerzieher, Instrumentalerzieher und Berufsmusiker).

 

§ 4
Unterrichtsfächer

(1) Die Musikschule bietet folgende Hauptfächer an:

Angebotenes
Unterrichtsfach

Umfang der Ausbildung (kumulativ!)

Angebotene Unterrichtseinheiten
in Minuten

Elementar-stufe (ent-spricht Un-terstufe nach KOMU-Lehrplan)

Mittelstufe

Oberstufe

Zu
25 Mi-nuten

Zu
50 Minuten

Andere Minuten- Einteilung Welche?

Musikal. Früherziehung

X

X

X

X

X

Musikal. Gründausbildung

X

X

X

X

X

Klavier

X

X

X

X

X

Pfeifenorgel

X

X

X

X

X

Akkordeon

X

X

X

X

X

Gitarre

X

X

X

X

X

Zither

X

X

X

X

X

Hackbrett

X

X

X

X

X

Blockflöte

X

X

X

X

X

Flöte (Querflöte)

X

X

X

X

X

Klarinette

X

X

X

X

X

Saxophon

X

X

X

X

X

Trompete

X

X

X

X

X

Horn

X

X

X

X

X

Flügelhorn

X

X

X

X

X

Tenorhorn

X

X

X

X

X

Posaune

X

X

X

X

X

Schlagwerk

X

X

X

X

X

Steir. Harmonika

X

X

X

X

X

E-Orgel/Keyboard

X

X

X

X

X

E-Gitarre

X

X

X

X

X

E-Bass

X

X

X

X

X

 

(2) Die Musikschule bietet folgende Ergänzungsfächer an:

Angebotenes
Ergänzungsfach

Angebotene Unterrichtseinheiten
in Minuten

Unterrichts-Einheit
zu
50 Minuten

Unterrichts-Einheit zu
75 Minuten

Unterrichts-Einheit
zu 100 Minuten

Andere
Minuten-Einteilung Welche ?

Andere
Minuten-Einteilung Welche ?

Kammermusik,
Ensemble

X

Allg. Musikkunde, Theorie

X

Bläserkreis

X